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Aufbewahrungsfristen 2026: Was wie lange aufheben?

Die Fristen nach Dokumententyp — inklusive der neuen 8 Jahre für Buchungsbelege.

Seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz gilt für Buchungsbelege — also auch Ein- und Ausgangsrechnungen — eine Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren (vorher 10). Bücher, Aufzeichnungen und Jahresabschlüsse bleiben bei 10 Jahren, Handels- und Geschäftsbriefe bei 6 Jahren. Die Frist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem das Dokument entstanden ist. Digital gilt: unveränderbar, auffindbar, lesbar — genau so legt Buzzard Belege am Vorgang ab.

DokumentFrist
Buchungsbelege (Ein-/Ausgangsrechnungen, Quittungen)8 Jahre
Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse10 Jahre
Empfangene & abgesandte Handels-/Geschäftsbriefe6 Jahre
E-Rechnungen (strukturierter Teil)wie Buchungsbelege: 8 Jahre, im Originalformat
Darf ich Papierbelege nach dem Scannen wegwerfen? +

Beim ersetzenden Scannen grundsätzlich ja, wenn der Prozess GoBD-konform dokumentiert ist und das Digitalisat unveränderbar aufbewahrt wird. Im Zweifel: Steuerkanzlei fragen.

Wann beginnt die Frist? +

Mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Beleg entstanden ist — eine Rechnung vom März 2026 läuft also bis Ende 2034 (8 Jahre).

Wie hilft Buzzard dabei? +

Belege und Rechnungen liegen unveränderbar am Kunden und Vorgang, sind in Sekunden auffindbar und wandern gebündelt per DATEV-Export zur Steuerkanzlei.

Stand: Juli 2026. Kein Rechts- oder Steuerberatungsangebot — bei Zweifelsfragen hilft deine Steuerkanzlei.

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