Seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz gilt für Buchungsbelege — also auch Ein- und Ausgangsrechnungen — eine Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren (vorher 10). Bücher, Aufzeichnungen und Jahresabschlüsse bleiben bei 10 Jahren, Handels- und Geschäftsbriefe bei 6 Jahren. Die Frist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem das Dokument entstanden ist. Digital gilt: unveränderbar, auffindbar, lesbar — genau so legt Buzzard Belege am Vorgang ab.
| Dokument | Frist |
|---|---|
| Buchungsbelege (Ein-/Ausgangsrechnungen, Quittungen) | 8 Jahre |
| Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse | 10 Jahre |
| Empfangene & abgesandte Handels-/Geschäftsbriefe | 6 Jahre |
| E-Rechnungen (strukturierter Teil) | wie Buchungsbelege: 8 Jahre, im Originalformat |
Beim ersetzenden Scannen grundsätzlich ja, wenn der Prozess GoBD-konform dokumentiert ist und das Digitalisat unveränderbar aufbewahrt wird. Im Zweifel: Steuerkanzlei fragen.
Mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Beleg entstanden ist — eine Rechnung vom März 2026 läuft also bis Ende 2034 (8 Jahre).
Belege und Rechnungen liegen unveränderbar am Kunden und Vorgang, sind in Sekunden auffindbar und wandern gebündelt per DATEV-Export zur Steuerkanzlei.
Stand: Juli 2026. Kein Rechts- oder Steuerberatungsangebot — bei Zweifelsfragen hilft deine Steuerkanzlei.
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