Gesetzlich vorgeschrieben sind „drei Mahnungen" nicht: Verzug tritt nach § 286 BGB ein, wenn du nach Fälligkeit mahnst — oder bei Entgeltforderungen automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Bewährte kaufmännische Praxis ist trotzdem ein gestufter Ablauf: erst die freundliche Zahlungserinnerung, dann bis zu drei Mahnungen mit klarer werdendem Ton. In Buzzard laufen diese Stufen im eingestellten Takt (Standard: 14, 21 und 28 Tage), jede wird von der KI vorbereitet — versendet wird erst nach deiner Freigabe.
| Stufe | Wann (Buzzard-Standard, einstellbar) | Ton & Inhalt |
|---|---|---|
| Zahlungserinnerung | kurz nach Fälligkeit | Freundlich: „ist vermutlich untergegangen" + Zahlungsdaten und Zahl-QR |
| 1. Mahnung | 14 Tage nach Fälligkeit | Sachlich: offener Betrag, neue Frist |
| 2. Mahnung | 21 Tage | Bestimmt: Hinweis auf Verzugsfolgen |
| 3. Mahnung | 28 Tage | Letzte Frist mit Ansage der nächsten Schritte |
| Danach | deine Entscheidung | Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) oder Inkasso — mit sauber dokumentierter Historie |
Nein — rechtlich reicht Verzug (§ 286 BGB), der oft schon nach einer Mahnung oder automatisch nach 30 Tagen vorliegt. Der gestufte Ablauf ist Kulanz und schützt die Kundenbeziehung.
Verzugsschaden ist grundsätzlich ersatzfähig; pauschale Mahngebühren müssen angemessen sein. Für konkrete Beträge im Einzelfall: Steuerkanzlei oder Anwalt fragen.
Das System überwacht Fälligkeiten und Zahlungseingänge, bereitet jede Stufe automatisch vor — und wartet auf deinen Klick. Teilzahlungen reduzieren den gemahnten Betrag automatisch.
Stand: Juli 2026. Kein Rechts- oder Steuerberatungsangebot — bei Zweifelsfragen hilft deine Steuerkanzlei.
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