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StartWissenMahnstufen

Mahnstufen: Ablauf, Fristen, Praxis

Von der Zahlungserinnerung bis zur letzten Mahnung — und was danach kommt.

Gesetzlich vorgeschrieben sind „drei Mahnungen" nicht: Verzug tritt nach § 286 BGB ein, wenn du nach Fälligkeit mahnst — oder bei Entgeltforderungen automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Bewährte kaufmännische Praxis ist trotzdem ein gestufter Ablauf: erst die freundliche Zahlungserinnerung, dann bis zu drei Mahnungen mit klarer werdendem Ton. In Buzzard laufen diese Stufen im eingestellten Takt (Standard: 14, 21 und 28 Tage), jede wird von der KI vorbereitet — versendet wird erst nach deiner Freigabe.

StufeWann (Buzzard-Standard, einstellbar)Ton & Inhalt
Zahlungserinnerungkurz nach FälligkeitFreundlich: „ist vermutlich untergegangen" + Zahlungsdaten und Zahl-QR
1. Mahnung14 Tage nach FälligkeitSachlich: offener Betrag, neue Frist
2. Mahnung21 TageBestimmt: Hinweis auf Verzugsfolgen
3. Mahnung28 TageLetzte Frist mit Ansage der nächsten Schritte
Danachdeine EntscheidungGerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) oder Inkasso — mit sauber dokumentierter Historie
Muss ich vor dem Mahnbescheid dreimal mahnen? +

Nein — rechtlich reicht Verzug (§ 286 BGB), der oft schon nach einer Mahnung oder automatisch nach 30 Tagen vorliegt. Der gestufte Ablauf ist Kulanz und schützt die Kundenbeziehung.

Darf ich Mahngebühren verlangen? +

Verzugsschaden ist grundsätzlich ersatzfähig; pauschale Mahngebühren müssen angemessen sein. Für konkrete Beträge im Einzelfall: Steuerkanzlei oder Anwalt fragen.

Wie hält Buzzard den Takt? +

Das System überwacht Fälligkeiten und Zahlungseingänge, bereitet jede Stufe automatisch vor — und wartet auf deinen Klick. Teilzahlungen reduzieren den gemahnten Betrag automatisch.

Stand: Juli 2026. Kein Rechts- oder Steuerberatungsangebot — bei Zweifelsfragen hilft deine Steuerkanzlei.

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Schritt 1 von 4

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