Für bestimmte inländische B2B-Umsätze endet die allgemeine Übergangsfrist am 31. Dezember 2026. Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers über 800.000 Euro greift 2027 grundsätzlich die Ausstellungspflicht. Bis einschließlich 800.000 Euro kann die verlängerte Übergangsregel bis Ende 2027 genutzt werden. Ausnahmen und die besondere EDI-Übergangsregel sind gesondert zu beachten.
Was zählt als E-Rechnung?
Erforderlich sind strukturierte, elektronisch verarbeitbare Rechnungsdaten. Ein gewöhnliches PDF genügt dafür nicht. XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Profile können diese Anforderungen erfüllen.
Papier und PDF unterscheiden
In der Übergangszeit ist eine Papierrechnung ohne Zustimmung zu diesem Format möglich. Für eine sonstige elektronische Rechnung, etwa ein einfaches PDF, ist die Zustimmung des Empfängers erforderlich.
Ausnahmen einordnen
Unter anderem sind Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise und Rechnungen über Kleinunternehmerumsätze besonders geregelt. Eine allgemeine Aussage „ab 2027 für alle“ wäre falsch.
Umstellung am Arbeitsfall prüfen
Stammdaten, Steuersachverhalt, Format, Übertragungsweg und Archivierung gehören zusammen. In Buzzard wird die Rechnung aus dem Auftrag vorbereitet; die fachliche Prüfung und Freigabe bleiben bei dir.
