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E-Rechnung ab 2027: Wen die nächste Stufe betrifft.

Die Umsatzgrenze ist wichtig. Die Art des Umsatzes und die Ausnahmen sind es ebenso.

Für bestimmte inländische B2B-Umsätze endet die allgemeine Übergangsfrist am 31. Dezember 2026. Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers über 800.000 Euro greift 2027 grundsätzlich die Ausstellungspflicht. Bis einschließlich 800.000 Euro kann die verlängerte Übergangsregel bis Ende 2027 genutzt werden. Ausnahmen und die besondere EDI-Übergangsregel sind gesondert zu beachten.

Seit 2025Empfang von E-Rechnungen im inländischen B2B ermöglichen
Bis Ende 2026Allgemeine Übergangsfrist für sonstige Rechnungen
2027Verlängerung bei Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro
Ab 2028Übergangsfristen enden; gesetzliche Ausnahmen bleiben

Was zählt als E-Rechnung?

Erforderlich sind strukturierte, elektronisch verarbeitbare Rechnungsdaten. Ein gewöhnliches PDF genügt dafür nicht. XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Profile können diese Anforderungen erfüllen.

Papier und PDF unterscheiden

In der Übergangszeit ist eine Papierrechnung ohne Zustimmung zu diesem Format möglich. Für eine sonstige elektronische Rechnung, etwa ein einfaches PDF, ist die Zustimmung des Empfängers erforderlich.

Ausnahmen einordnen

Unter anderem sind Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise und Rechnungen über Kleinunternehmerumsätze besonders geregelt. Eine allgemeine Aussage „ab 2027 für alle“ wäre falsch.

Umstellung am Arbeitsfall prüfen

Stammdaten, Steuersachverhalt, Format, Übertragungsweg und Archivierung gehören zusammen. In Buzzard wird die Rechnung aus dem Auftrag vorbereitet; die fachliche Prüfung und Freigabe bleiben bei dir.

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Erzähl uns von einer typischen Anfrage. Wir schauen gemeinsam, wie Informationen, Vorarbeit und Freigabe in deinem Betrieb zusammenpassen.

Mustafa Sahinli

Mustafa Sahinli
Buzzard · persönlicher Kontakt

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