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StartWissenE-Rechnung-Pflicht 2027

E-Rechnung-Pflicht ab 2027: Wen sie trifft

Die 800.000-Euro-Grenze, die Fristen und was jetzt zu tun ist.

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz im B2B-Geschäft E-Rechnungen ausstellen — die Übergangsfrist, in der sonstige Formate (Papier, einfaches PDF) noch erlaubt sind, endet für sie am 31. Dezember 2026. Empfangen können muss die E-Rechnung ohnehin schon jedes Unternehmen seit dem 1. Januar 2025. Buzzard erzeugt XRechnung und ZUGFeRD direkt aus dem Auftrag und liest eingehende E-Rechnungen ein — die Umstellung ist damit ein Einstellungs-, kein IT-Projekt.

DatumWas gilt
seit 01.01.2025Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können (B2B, Inland)
bis 31.12.2026Übergangsfrist: Papier/PDF mit Zustimmung des Empfängers noch zulässig
ab 01.01.2027Ausstellungspflicht für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 €
ab 01.01.2028Ausstellungspflicht für alle (EDI-Altverfahren enden Ende 2027)

Ausgenommen bleiben unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise; Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können. Maßgeblich sind § 14 UStG und die BMF-Schreiben zur E-Rechnung (zuletzt vom 15.10.2025).

Woher weiß ich, ob mich die 2027er-Pflicht trifft? +

Zählt dein Umsatz 2026: Liegt er über 800.000 Euro, musst du ab dem 1. Januar 2027 im B2B E-Rechnungen ausstellen. Liegt er darunter, hast du bis Ende 2027 Zeit — ab 2028 gilt die Pflicht für alle.

Ist ein PDF per E-Mail eine E-Rechnung? +

Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD) — ein einfaches PDF erfüllt die Pflicht nicht.

Was macht Buzzard daraus? +

Aus jedem Auftrag entsteht die Rechnung wahlweise als PDF, XRechnung oder ZUGFeRD; eingehende E-Rechnungen werden eingelesen und am Vorgang abgelegt.

Stand: Juli 2026. Kein Rechts- oder Steuerberatungsangebot — bei Zweifelsfragen hilft deine Steuerkanzlei.

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