Für Betriebe mit bis zu 800.000 Euro Vorjahresumsatz gilt: Ab dem 1. Januar 2028 müssen auch sie im B2B-Geschäft E-Rechnungen ausstellen — die letzte Schonfrist endet am 31. Dezember 2027. Empfangen können muss jeder Betrieb E-Rechnungen bereits seit 2025. Wer jetzt umstellt, macht es einmal in Ruhe statt später unter Druck: In Buzzard ist die E-Rechnung kein Zusatzmodul, sondern ein Klick bei der Rechnungserstellung.
Seit 01.01.2025 darf dir jeder Geschäftskunde eine E-Rechnung schicken — du musst sie annehmen und auswerten können.
Bis Ende 2027 darfst du (unter 800.000 € Vorjahresumsatz) noch Papier oder PDF ausstellen — mit Zustimmung des Empfängers.
Dann ist die strukturierte E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD) im B2B der Standard — Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Kleinunternehmer nach § 19 UStG (nur Ausstellung).
Du musst keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können. Viele Auftraggeber werden trotzdem strukturierte Rechnungen erwarten — können schadet nicht.
Technisch ja, praktisch riskant: Wer früher umstellt, testet in Ruhe mit echten Kunden. In Buzzard ist es ohnehin nur eine Formatwahl je Rechnung.
Die E-Rechnungspflicht betrifft B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. An Privatkunden kannst du weiter PDF oder Papier schicken.
Stand: Juli 2026. Kein Rechts- oder Steuerberatungsangebot — bei Zweifelsfragen hilft deine Steuerkanzlei.
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