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E-Rechnung-Pflicht 2028: Was kleine Betriebe wissen müssen

Unter 800.000 € Umsatz? Dann ist der 1. Januar 2028 dein Datum.

Für Betriebe mit bis zu 800.000 Euro Vorjahresumsatz gilt: Ab dem 1. Januar 2028 müssen auch sie im B2B-Geschäft E-Rechnungen ausstellen — die letzte Schonfrist endet am 31. Dezember 2027. Empfangen können muss jeder Betrieb E-Rechnungen bereits seit 2025. Wer jetzt umstellt, macht es einmal in Ruhe statt später unter Druck: In Buzzard ist die E-Rechnung kein Zusatzmodul, sondern ein Klick bei der Rechnungserstellung.

1.

Empfang heute schon Pflicht

Seit 01.01.2025 darf dir jeder Geschäftskunde eine E-Rechnung schicken — du musst sie annehmen und auswerten können.

2.

2026/2027 = Schonfrist

Bis Ende 2027 darfst du (unter 800.000 € Vorjahresumsatz) noch Papier oder PDF ausstellen — mit Zustimmung des Empfängers.

3.

Ab 2028 Pflicht für alle

Dann ist die strukturierte E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD) im B2B der Standard — Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Kleinunternehmer nach § 19 UStG (nur Ausstellung).

Ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UStG — betrifft mich das? +

Du musst keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können. Viele Auftraggeber werden trotzdem strukturierte Rechnungen erwarten — können schadet nicht.

Reicht es, 2027 kurz vor Schluss umzustellen? +

Technisch ja, praktisch riskant: Wer früher umstellt, testet in Ruhe mit echten Kunden. In Buzzard ist es ohnehin nur eine Formatwahl je Rechnung.

Was ist mit Rechnungen an Privatkunden? +

Die E-Rechnungspflicht betrifft B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. An Privatkunden kannst du weiter PDF oder Papier schicken.

Stand: Juli 2026. Kein Rechts- oder Steuerberatungsangebot — bei Zweifelsfragen hilft deine Steuerkanzlei.

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