Ab 2028 sind die zeitlichen Übergangsregelungen für die inländische B2B-E-Rechnung grundsätzlich abgelaufen. Das betrifft auch kleinere Rechnungsaussteller, die bis Ende 2027 noch die Umsatzgrenze nutzen konnten. Dauerhafte gesetzliche Ausnahmen entfallen dadurch nicht.
2027 sinnvoll nutzen
Lege fest, wie du Rechnungen erzeugst, prüfst, versendest und aufbewahrst. Ein Formatwechsel allein erledigt diesen Ablauf nicht. Prüfe auch Kundenstammdaten und Ansprechpartner für den Rechnungseingang.
Empfang ist ein eigener Schritt
Die Fähigkeit zum Empfang wird im inländischen B2B bereits seit 2025 benötigt. Ein Postfach kann als Empfangskanal dienen; danach folgen Lesbarmachen, fachliche Prüfung und Aufbewahrung der strukturierten Daten.
Was gilt bei Kleinunternehmern?
Für Umsätze nach § 19 UStG lässt § 34a UStDV weiterhin sonstige Rechnungen zu. Das ist keine bloße Verlängerung bis 2028. Besondere Auftraggeberanforderungen, etwa im öffentlichen Bereich, sind getrennt zu klären.
So hilft der Auftragsbezug
In Buzzard bleiben Positionen, Auftrag und Rechnungsentwurf verbunden. Du prüfst die tatsächlich erbrachte Leistung und wählst das passende Format, bevor die Rechnung freigegeben wird.
