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E-Rechnung empfangen: Das musst du können

Seit dem 1. Januar 2025 Pflicht für jedes Unternehmen — so nimmst du sie sauber an.

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können — im B2B-Geschäft mit inländischen Unternehmen, unabhängig von Größe oder Umsatz. Konkret heißt das: annehmen (ein E-Mail-Postfach genügt als Kanal), das XML lesbar machen und prüfen, und die Rechnung 8 Jahre im Originalformat aufbewahren. Buzzard liest XRechnung und ZUGFeRD automatisch ein, zeigt den Inhalt lesbar an und legt die Rechnung am richtigen Vorgang ab.

1.

Annehmen

Ein E-Mail-Postfach reicht als Empfangskanal — du darfst eine E-Rechnung nicht mit der Begründung ablehnen, du könntest sie nicht verarbeiten.

2.

Lesbar machen & prüfen

Das strukturierte XML braucht einen Viewer oder eine Software, die Beträge, Positionen und Steuersätze sauber anzeigt — erst dann kannst du sachlich prüfen und freigeben.

3.

Im Originalformat aufbewahren

Die XML-Datei selbst muss 8 Jahre unverändert aufbewahrt werden — ein Ausdruck oder ein daraus erzeugtes PDF ersetzt das Original nicht.

Reicht mein normales E-Mail-Postfach? +

Als Empfangskanal ja. Die eigentliche Arbeit beginnt danach: XML lesbar machen, prüfen, zuordnen und im Originalformat archivieren — dafür brauchst du eine Software.

Darf ich die E-Rechnung ausdrucken und den Ausdruck abheften? +

Ausdrucken darfst du zur Ansicht — aufbewahren musst du aber die strukturierte XML-Datei selbst, 8 Jahre lang und unverändert.

Was macht Buzzard mit eingehenden E-Rechnungen? +

XRechnung und ZUGFeRD werden automatisch eingelesen, lesbar angezeigt, dem richtigen Lieferanten und Vorgang zugeordnet und unveränderbar abgelegt.

Stand: Juli 2026. Kein Rechts- oder Steuerberatungsangebot — bei Zweifelsfragen hilft deine Steuerkanzlei.

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