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GoBD einfach erklärt: Was kleine Betriebe wissen müssen

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung — übersetzt in Alltag statt Amtsdeutsch.

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) legen fest, wie du Belege und Geschäftsunterlagen digital führen musst: unveränderbar, nachvollziehbar, zeitnah erfasst und jederzeit auffindbar. Sie gelten für alle Buchführungspflichtigen — also auch für kleine Betriebe und nicht erst ab einer bestimmten Größe. Auch E-Mails mit Belegfunktion (etwa eine Rechnung im Anhang oder eine Auftragsbestätigung) gehören dazu und müssen aufbewahrt werden. Buzzard legt Belege unveränderbar am Kunden und Vorgang ab, macht sie in Sekunden auffindbar und übergibt sie gebündelt per DATEV-Export an deine Steuerkanzlei.

Unveränderbarkeit

Einmal erfasste Belege dürfen nicht nachträglich still geändert werden — Korrekturen müssen als Korrektur erkennbar bleiben.

Nachvollziehbarkeit

Ein sachverständiger Dritter — etwa der Prüfer — muss jeden Geschäftsvorfall vom Beleg bis zur Buchung verfolgen können.

Zeitnahe Erfassung

Belege werden zeitnah zum Geschäftsvorfall erfasst — nicht als Schuhkarton-Aktion am Jahresende.

Auffindbarkeit

Unterlagen müssen während der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar und in angemessener Zeit auffindbar sein.

Gelten die GoBD auch für meinen kleinen Betrieb? +

Ja — sie gelten für alle Buchführungspflichtigen, unabhängig von der Betriebsgröße. Auch wer nur eine EÜR macht, muss Belege unveränderbar und auffindbar aufbewahren.

Muss ich E-Mails aufbewahren? +

E-Mails mit Belegfunktion ja — etwa wenn die E-Mail selbst die Rechnung oder Auftragsbestätigung ist oder sie als Anhang enthält. Reine Terminabsprachen ohne Belegcharakter nicht.

Was ist eine Verfahrensdokumentation? +

Eine Beschreibung, wie Belege in deinem Betrieb entstehen, erfasst, abgelegt und aufbewahrt werden — vom Posteingang bis zum Archiv. Sie soll einem Dritten verständlich machen, wie dein Ablagesystem funktioniert.

Stand: Juli 2026. Kein Rechts- oder Steuerberatungsangebot — bei Zweifelsfragen hilft deine Steuerkanzlei.

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