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StartWissenKleinunternehmer & E-Rechnung

Kleinunternehmer und E-Rechnung: Was gilt für dich?

Ausstellen musst du nicht — empfangen können schon.

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist du dauerhaft von der Pflicht befreit, selbst E-Rechnungen auszustellen. Empfangen können musst du E-Rechnungen trotzdem: Diese Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 für jedes Unternehmen — auch für dich. Buzzard liest eingehende XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien ein, zeigt sie lesbar an und legt sie am richtigen Vorgang ab.

PflichtGilt für Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
E-Rechnungen ausstellen (B2B) — von der Ausstellungspflicht befreit
E-Rechnungen empfangen können — seit 01.01.2025, wie für alle Unternehmen
Eingehende E-Rechnungen aufbewahren — im Originalformat
Freiwillig E-Rechnungen ausstellen — erlaubt und von manchen Auftraggebern gern gesehen
Muss ich als Kleinunternehmer jemals E-Rechnungen schreiben? +

Nein — die Befreiung von der Ausstellungspflicht ist nicht befristet. Freiwillig darfst du natürlich strukturierte Rechnungen ausstellen, und manche Geschäftskunden wünschen sich das.

Was brauche ich, um E-Rechnungen zu empfangen? +

Ein E-Mail-Postfach zum Annehmen — und eine Software, die das XML lesbar macht. Ein einfaches PDF-Programm reicht dafür nicht.

Wie hilft Buzzard dabei? +

Eingehende XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen werden automatisch eingelesen, lesbar angezeigt und am richtigen Lieferanten und Vorgang abgelegt.

Stand: Juli 2026. Kein Rechts- oder Steuerberatungsangebot — bei Zweifelsfragen hilft deine Steuerkanzlei.

Dein Betrieb. Dein nächster Schritt mit Buzzard.

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Schritt 1 von 4

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