Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist du dauerhaft von der Pflicht befreit, selbst E-Rechnungen auszustellen. Empfangen können musst du E-Rechnungen trotzdem: Diese Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 für jedes Unternehmen — auch für dich. Buzzard liest eingehende XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien ein, zeigt sie lesbar an und legt sie am richtigen Vorgang ab.
| Pflicht | Gilt für Kleinunternehmer (§ 19 UStG) |
|---|---|
| E-Rechnungen ausstellen (B2B) | — — von der Ausstellungspflicht befreit |
| E-Rechnungen empfangen können | ✓ — seit 01.01.2025, wie für alle Unternehmen |
| Eingehende E-Rechnungen aufbewahren | ✓ — im Originalformat |
| Freiwillig E-Rechnungen ausstellen | ✓ — erlaubt und von manchen Auftraggebern gern gesehen |
Nein — die Befreiung von der Ausstellungspflicht ist nicht befristet. Freiwillig darfst du natürlich strukturierte Rechnungen ausstellen, und manche Geschäftskunden wünschen sich das.
Ein E-Mail-Postfach zum Annehmen — und eine Software, die das XML lesbar macht. Ein einfaches PDF-Programm reicht dafür nicht.
Eingehende XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen werden automatisch eingelesen, lesbar angezeigt und am richtigen Lieferanten und Vorgang abgelegt.
Stand: Juli 2026. Kein Rechts- oder Steuerberatungsangebot — bei Zweifelsfragen hilft deine Steuerkanzlei.
Kein Webinar, keine Warteschleife: live und mit deinem Alltag.
Deine Anfrage ist da. Mustafa meldet sich persönlich — meistens noch am selben Tag. Halt dein Telefon bereit.
Kein Problem: Ruf uns direkt an oder schreib per WhatsApp, wir sind dran.
Dauert keine 60 Sekunden. Pflicht sind nur Name und Telefonnummer — wir rufen zurück, kein Newsletter, kein Spam.