Damit eine Rechnung umsatzsteuerlich vollständig ist, verlangt § 14 UStG eine feste Liste von Angaben — von Name und Anschrift beider Seiten über die fortlaufende Rechnungsnummer bis zum ausgewiesenen Steuerbetrag. Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro gelten Erleichterungen: Dort genügen weniger Angaben. Fehlt eine Pflichtangabe, kann das den Vorsteuerabzug deines Kunden gefährden — unnötiger Ärger, der vermeidbar ist. Buzzard füllt die Pflichtangaben automatisch aus deinen Stammdaten, bei jeder Rechnung gleich.
| Pflichtangabe | Rechnung | Kleinbetrag bis 250 € |
|---|---|---|
| Vollständiger Name & Anschrift des Ausstellers | ✓ | ✓ |
| Vollständiger Name & Anschrift des Empfängers | ✓ | — |
| Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers | ✓ | — |
| Ausstellungsdatum | ✓ | ✓ |
| Fortlaufende Rechnungsnummer | ✓ | — |
| Menge & Art der Lieferung oder Leistung | ✓ | ✓ |
| Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung | ✓ | — |
| Entgelt, nach Steuersätzen aufgeschlüsselt | ✓ | Bruttobetrag genügt |
| Steuersatz | ✓ | ✓ |
| Steuerbetrag | ✓ | — (Steuersatz genügt) |
Dein Geschäftskunde kann dann Probleme mit dem Vorsteuerabzug bekommen und wird die Rechnung zurückschicken — das kostet Zeit und verschiebt deinen Zahlungseingang. Eine berichtigte Rechnung löst das Problem.
Sie muss einmalig sein und die Rechnung eindeutig identifizieren — Lücken- und Systemfragen klärt im Zweifel deine Steuerkanzlei. Buzzard vergibt die Nummern automatisch in sauberer Folge.
Deine Betriebsdaten, Steuernummer und Kundenanschriften liegen einmal in den Stammdaten — jede Rechnung übernimmt sie automatisch, samt fortlaufender Nummer und Steuerausweis.
Stand: Juli 2026. Kein Rechts- oder Steuerberatungsangebot — bei Zweifelsfragen hilft deine Steuerkanzlei.
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