§ 288 BGB nennt grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers sind es neun Prozentpunkte. Es handelt sich um Prozentpunkte, nicht um einen prozentualen Aufschlag auf den Basiszinssatz.
Welcher Basiszinssatz gilt?
Der Basiszinssatz kann sich zum 1. Januar und 1. Juli ändern. Verwende den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Wert für den jeweiligen Zeitraum. Ein heute geltender Wert darf nicht rückwirkend für alle Tage angesetzt werden.
Rechenbeispiel mit angenommenem Zinssatz
Bei 1.000 Euro, angenommenen 8 % Jahreszins und 30 Tagen ergibt die vereinfachte 365-Tage-Rechnung 6,58 Euro. Das ist ein Rechenbeispiel, kein aktueller gesetzlicher Zinssatz und keine Feststellung eines Anspruchs.
Teilzahlungen berücksichtigen
Nach einer Zahlung sinkt der gegebenenfalls zu verzinsende Betrag. Wechselnde Basiszinssätze, Schaltjahre und genaue Tageszählung müssen für eine belastbare Berechnung passend berücksichtigt werden.
Im Vorgang arbeiten
Rechnungszugang, Fälligkeit, Mahnung, Zahlungen und Vereinbarungen nachvollziehbar sammeln. Buzzard unterstützt die Übersicht und vorbereitetes Nachfassen; die rechtliche Bewertung und konkrete Forderung prüfst du fachlich.
