Kommt dein Kunde in Verzug, darfst du Verzugszinsen verlangen: Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) beträgt der Zinssatz nach § 288 BGB Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte, gegenüber Verbrauchern (B2C) Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte. Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank — prüfe den Wert dort, bevor du rechnest. Die Formel: Betrag × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365. In Buzzard siehst du den Verzug direkt in der OP-Liste, und die Mahnstufen laufen nach deiner Freigabe.
| Schritt | Beispiel (B2B) |
|---|---|
| Offener Betrag | 2.500 € |
| Zinssatz | Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte (B2B) — aktuellen Basiszinssatz bei der Bundesbank prüfen |
| Verzugstage | 30 Tage |
| Formel | Betrag × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365 |
| Rechnung | 2.500 € × (Basiszinssatz + 9 %) × 30 ÷ 365 |
Nach Fälligkeit und Mahnung — oder bei Entgeltforderungen automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Ein klares Zahlungsziel auf der Rechnung macht den Zeitpunkt eindeutig.
Bei der Deutschen Bundesbank — der Satz wird regelmäßig angepasst. Rechne nie mit einem alten Wert aus dem Gedächtnis.
Die OP-Liste gleicht Zahlungseingänge live ab und zeigt, welche Forderung wie lange überfällig ist. Zahlungserinnerung und Mahnstufen bereitet die KI vor — versendet wird erst nach deiner Freigabe.
Stand: Juli 2026. Kein Rechts- oder Steuerberatungsangebot — bei Zweifelsfragen hilft deine Steuerkanzlei.
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